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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Immobilien Allgemein |
| Werbungskosten |
Bei Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung können bestimmte Aufwendungen (z.B. Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten etc.) steuerlich in Abzug gebracht werden. ...
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| Wertermittlung |
Eine Wertermittlung wird zum Zweck der Ermittlung des sog. Verkehrswertes einer Immobilie, unbebautem oder bebautem Grundstück, Eigentumswohnung etc. gemacht. Diese bildet meist die Grundlage für den Kaufpreis des Objektes und anhand der Wertermittlung kann der sog. Beleihungswert ermittelt werden. Während der Verkehrswert zumeist stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge mit berücksichtigt, da das bewertete Objekt in aller Regel für viele Jahre der Kreditsicherung dienen soll. Der Beleihungswert ist daher häufig niedriger, als der Verkehrswert. ...
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| Wohnfläche |
Die Wohnfläche ist wichtig für die Bewertung von Wohngebäuden. Daher gehört eine Wohnflächenberechnung (aus der die zu vermietenden qm-Zahlen ersichtlich sind) zu den Unterlagen, die ein Darlehensgeber zur Gewährung eines Baudarlehens benötigt. ...
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| Wohnungseigentum |
Als Wohnungseigentum wird das sog. Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (so zum Beispiel das Grundstück, auf welchem das Wohnhaus steht), zu dem es gehört, bezeichnet. Weiterhin gibt es das sog. Gemeinschaftseigentum oder auch das Teileigentum. ...
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