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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Immobilien Allgemein |
| Teilvalutierungszuschlag |
Ein Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, das Darlehen nicht in einem gesamten Teil sondern in mehreren Teilen (meist je nach dem Fortschritt des Baus) in Anspruch zu nehmen. Als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, der dem Kreditinstitut/der Bank entsteht, wenn das Darlehen dem Kunden auf seinen Wunsch hin in mehreren Teilen ausgezahlt (valutiert) wird, ist ein sog. Teilvalutierungszuschlag zu bezahlen. ...
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| Timesharing |
Der Begriff Timesharing bezeichnet den Kauf von einer Ferienimmobilie in einer Art von Miteigentum, so dass der Käufer durch Zahlung einer einmaligen (hohen) Summe jedes Jahr für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum diese Immobilie nutzen darf. Er teilt sich diese Immobilie meist mit weiteren Timesharing-Partnern, welche die Immobilie dann wiederum zu bestimmten Zeiten nutzen können. Allerdings müssen Bewirtschaftungskosten der Immobilie von dem jeweiligen Inhaber des Timesharing gezahlt werden. ...
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| Tod des Vermieters |
Bei dem Tod des Vermieters treten die Erben in den Mietvertrag ein. ...
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| Treuhandauszahlungen |
Treuhandauszahlungen sind Zahlungen, welche an vertrauenswürdige Dritte gemacht werden. Diese haben allerdings die Auflage, über das Geld nur dann zu verfügen, wenn wiederum die von dem "Zahlenden" gemachten Auflagen erfüllt sind. Mit zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören beispielsweise Zahlungen auf ein sog. Notaranderkonto und auch Zahlungen an Banken. Bei Umschuldungen werden häufig Treuhandauszahlungen bei Banken eingesetzt. Dann zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut; wiederum mit der Auflage, nur im Falle der kompletten Abtretung oder der Löschung der (für das abzulösende Kreditinstitut) eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen. ...
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