 |
|
Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
|
Immobilien Allgemein |
| Gebrauch von Sondereigentum |
Ein Wohnungseigentümer hat normalerweise das Recht, mit in (seinem) Sondereigentum befindlichen Gebäudeteilen nach Belieben zu verfahren, d.h. er kann darin wohnen, diese vermieten oder verpachten, bzw. auch in sonstiger Weise nutzen. Der Wohnungseigentümer muss diese Räumlichkeiten instandhalten und kann sie nur insofern nutzen, als dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil entsteht über ein normales Maß hinaus. In einer sog. Teilungserklärung oder sog. Gemeinschaftsordnung sind häufig Regelungen beschrieben, wie dieses Sondereigentum genutzt werden darf. ...
|
| Sachverständiger |
Ein Sachverständiger ist ein Fachmann, welcher den Wert von Immobilien ermitteln kann. Dies ist insbesondere bei Zwangsversteigerungen oder Beleihungen der Fall. Einen Sachverständigen kann man auch zur Wertermittlung im Falle von Baumängeln oder Bauschäden hinzuziehen, denn sie sind meist öffentlich bestellt und vereidigt, also unabhängig ...
|
| Sachwertverfahren |
Für selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser gibt es dieses spezielle Wertermittlungsverfahren. Hierbei werden der Wert des Gebäudes und der Bodenwert vorerst beim Sachwertverfahren getrennt voneinander ermittelt. Anschließend wird aus den beiden Werten der Sachwert zusammengerechnet. Herstellungskosten werden hierbei zu aktuellen Baupreisen angesetzt und dann gegebenenfalls aufgrund von eventuellen Mängeln und Gebäudealter gekürzt. ...
|
| Sanierung |
Um eine Immobilie zu renovieren und sie technisch oder auch einfach modern auf den neuesten Stand zu bringen, wird eine kostspielige Baumaßnahme getroffen. Diese nennt sich Sanierung ...
|
| Schalldämmung |
Schalldämmung
siehe auch Dämmung. ...
|
| Schätzgebühr |
Zu den Nebenkosten einer Baufinanzierung zählt auch die Schätzgebühr. Die Spannen hierbei können zwischen den einzelnen Kreditinstituten erheblich auseinanderliegen. Es gibt Banken oder Sparkassen, welche für diese gutachterliche Tätigkeit (Ermittlung des Beleihungswerts der Immobilie oder des Objektes) keine Gebühren verlangen. Andere wiederum können einen Festbetrag (z.B. 500 DM) ansetzen. Wieder andere berechnen einen Prozentsatz des Darlehens, welcher sich zwischen 0,2 und 0,8 Prozent bewegen kann. Bei der Berechnung des Effektivzinses findet die Schätzgebühr keine Berücksichtigung. ...
|
| Schlüsselfertig |
Häufig werden von Bauträgern schlüsselfertige Immobilien zu einem Festpreis errichtet und verkauft. Dies bedeutet, das der Käufer oder Bauherr sich nicht um die Fertigstellung kümmern muss. Alles ist bereits fertiggestellt und von der Planung bis zur Schlüsselübergabe wird er nur mit einem Ansprechpartner zusammenarbeiten. Auch bei schlüsselfertigen Immobilien hat der Bauherr natürlich Einfluss auf Gestaltung der Innenräume etc. (siehe auch "Sonderwünsche"). ...
|
| Schnellspartarif |
Der Schnellspartarif ist eine Bauspartarifvariante, welche bei Soforteinzahlung von einem Mindestsparguthaben die jeweils besten Zuteilungsvoraussetzungen nutzt. Der Darlehensnehmer muss allerdings höhere Tilgungsraten in Kauf nehmen und auch kürzere Kreditlaufzeiten akzeptieren. ...
|
| Schönheitsreparaturen |
Als Schönheitsreparaturen bezeichnet man Renovierungsarbeiten, mit denen die im normalen Rahmen anfallende Abnutzung einer Wohnung beseitigt wird. Ein Vermieter hat die Möglichkeit in den Mietvertrag einen Paragraphen zu nehmen, in welchem dem Mieter diese Schönheitsreparaturen auferlegt werden. Ein üblicher Zeitraum für diese kleineren Renovierungen ist bei Küchen, Bädern und Duschräumen ca. alle. 3 Jahre, in Dielen, Fluren, Wohn- oder Schlafzimmern, Toilette von ca. 5 Jahren sowie in den restlichen oder Nebenräumen ein Zeitraum von ca. sieben Jahren. Gleich wann die letzte Schönheitsreparatur erfolgte, gilt es immer von Beginn eines Mietverhältnisses an. ...
|
| SCHUFA |
Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung ...
|
| Schufa-Klausel |
Die Schufa-Klausel bei einer Kontoeröffnung ist die Berechtigung für ein Kreditinstitut, Auskünfte und Daten des Vertragspartners an die zuständige Schufa-Stelle weiterzuleiten. ein Kontoinhaber muss diese Schufa-Klausel durch seine Unterschrift akzeptieren, hat aber auch die Möglichkeit, den Passus aus dem Antrag zu streichen. ...
|
| Schufa-Selbstauskunft |
Gegen Vorlage seines Personalausweises kann jeder Bürger bei der Schufa eine Selbstauskunft verlangen. Allerdings erteilt die Schufa ausser an die Person selbst weitere Auskünfte lediglich an Kreditinstitute oder ähnliche Unternehmungen. Vermieter verlangen häufig auch eine Selbstauskunft vom Mieter, um sich einen besseren Überblick über die Bonität zu verschaffen; der Mieter ist hierzu allerdings in keiner Weise verpflichteto ...
|
| Schuldzinsen |
Zinsen, welche von einem Kreditnehmer an ein Kreditinstitut für das dort in Anspruch genommene Darlehen zahlt sind Schuldzinsen. Bei Selbstnutzern können diese steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Vermieter dürfen die Schuldzinsen aber mit ihren Mieteinnahmen steuersparend verrechnen. ...
|
| schwarz bauen |
Als "schwarz bauen" wird die Errichtung einer Immobilie ohne eine hierfür erforderliche Baugenehmigung bezeichnet. Wenn schwarz gebaut wird, kann bei Entdeckung im schlimmsten Falle mit einem Abriss rechnen. Ansonsten wird von der Baubehörde ein hohes Bußgeld auferlegt oder der Bau wird stillgelegt. ...
|
| Sofortfinanzierung |
siehe auch Vorfinanzierung ...
|
| Sonderwünsche |
Für den Käufer eines schlüsselfertigen Hauses ist aus der Bau- und Leistungsbeschreibung ersichtlich, ob die Ausstattung der Immobilie eher durchschnittlich oder gar unterdurchschnittlich ist. Wenn die Ausstattung verbessert werden soll, so können Sonderwünsche des Käufers oder Bauherrn berücksichtigt werden. Meist sind diese recht teuer und müssen zusätzlich gezahlt werden. ...
|
| Sozialer Wohnungsbau |
Der soziale Wohnungsbau ist ein spezieller Teil der Immobilienwirtschaft, da der Staat hier zusätzlich besondere Fördermittel bereitstellt. Als Ausgleich hierfür muss ein Vermieter beziehungsweise der Investor bestimmte Einschränkungen bei der Festsetzung der Miethöhe in Kauf nehmen, so dass sich z.B. auch sozial schwächer gestellte (oder Familien mit vielen Kindern) eine grosse Wohnung zu einem relativ günstigen Preis leisten können. ...
|
| Sozialklausel |
Die Sozialklausel ist ein besonderes rechtliches Instrument des Mieters, um gegen eine Kündigung des Vermieters Widerspruch einzulegen. Allerdings ist die Wirksamkeit dieser Sozialklausel von bestimmten Bedingungen abhängig. ...
|
| Spekulationsfrist |
Auch im Immobilienbereich gibt es eine Spekulationsfrist. Innerhalb dieser Frist müssen Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien versteuert werden. ...
|
| Spekulationsgewinn |
Gewinne, welche aus dem Verkauf von Immobilien innerhalb der sog. Spekulationsfrist erzielt werden, sind Spekulationsgewinne. Wenn eine gewisse Freigrenze überschritten wird, muss man diese Mittel als "sonstige Einkünfte" mit dem jeweils gültigen Steuersatz angeben. ...
|