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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Immobilien Allgemein |
| Kalkulationsirrtum |
Wenn der Bauunternehmer sich in seiner Kalkulation irrt, welche er dem Angebot zugrundegelegt hat, so hat er diesen Fehler selbst zu tragen (gemäß Bundesgerichthof/Baurecht). Der Vertrag kann allerdings angefochten werden, falls ein Irrtum aufgrund von Tippfehlern, Additionsfehlern o.ö. geschehen ist. Hierbei kann der Bauunternehmer lediglich dann eine Änderung des Angebots verlangen, wenn der Bauherr den Fehler gesehen, es aber unterlassen hat, darauf hinzuweisen. ...
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| Kaltmiete |
Von der Kaltmiete, welche auch als Grundmiete oder Nettomiete bezeichnet wird, spricht man, wenn hierbei die Betriebs- und Heizkosten komplett ausgeschlossen sind. ...
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| Kapital-Lebensversicherung |
Die Kapital-Lebensversicherung dient nicht nur dazu, im Todesfalle eine Absicherung zu bieten, sondern ist auch gleichzeitig eine Geldanlage. Das Versicherungsunternehmen zahlt nicht nur im Falle des Todes, sondern auch im Erlebensfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Der Bertrag, welcher zur Auszahlung kommt ist die vereinbarte Versicherungssumme plus einer Überschußbeteiligung, welche aus Zins-, Kosten- und Risikoüberschüssen besteht. Diesen Gesamtbetrag bezeichnet man als Ablaufleistung. Im Bezug auf Immobilien kann eine Kapital-Lebensversicherung zur Rückzahlung des tilgungsfreien Baudarlehens genutzt werden, wobei der Darlehensnehmer (Versicherte) seine Ansprüche aus der Kapital-Lebensversicherung an den Geldgeber (Bausparkasse, Kreditinstitut o.ä.) abtritt. ...
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| Kataster |
Das Kataster ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken. Es wird beim sog. Katasteramt geführt und enthält sämtliche Grundstücke sowie Eintragungen über Erbbaurecht und Wohnungseigentum angesichts der Grundbuchordnung. Ein Kataster umfasst neben den Katasterbüchern auch die Katasterkarten. ...
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| Katasterbuch |
Ein Katasterbuch ist Teil eines Kataster, einem amtliches Verzeichnis von Grundstücken, welches beim sog. Katasteramt geführt wird. Hier sind alle Grundstücke eingetragen. Das Katasterbuch besteht aus einem Eigentümerverzeichnis, einem alphabetischen Namensverzeichnis, dem Flurbuch und dem Liegenschaftsbuch. ...
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| Kaufnebenkosten |
Die Kaufnebenkosten sind Kosten, welche neben dem Kaufpreis eines Grundstücks oder eines Hauses anfallen. Hierzu zählen beispielsweise: Maklercourtagen, Notarkosten, Gerichtskosten, Architektenhonorar, Grunderwerbsteuer, Versicherungskosten etc. ...
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| Kaufvertrag |
Ein Kaufvertrag ist die Verpflichtungserklärung eines Verkäufers an den Käufer, ihm das Eigentum an einem Gegenstand (hier ein unbebautes oder bebautes Grundstück, bzw. Haus) zu übertragen. Es bedarf zusätzlich einer Auflassung durch einen Notar, damit der Kaufvertrag rechtsgültig wird. Der Kaufvertrag muss im gesamten notariell beurkundet werden, damit er rechtliche Wirksamkeit erlangt. ...
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| Kaution |
Eine Mietkaution, oder auch "Kaution" ist eine von dem Mieter an den Vermieter zu zahlende Sicherheitsleistung. Meist beträgt sie drei Monatsmieten (Grundmiete ohne Nebenkosten). Dies ist gleichzeitig die höchste Grenze, welche eine Kaution haben darf. Die Kaution dient zur Absicherung des Vermieters z.B. für den Fall, dass der Mieter seine Miete nicht zahlt. Eine Kaution muss vom Vermieter auf ein gesondertes Konto eingezahlt werden, wobei übliche Sparzinsen erzielt werden. Die Kaution einschließlich dieser Zinsen erhält der Mieter bei Auszug vom Vermieter zurück, vorausgesetzt, dass er die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eingehalten hat. ...
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| Kerngebiet |
Im sog. Bebauungsplan ist dies eine besondere Art der baulichen Nutzung für die zur Bebauung vorgesehenen Flächen. Es handelt sich hierbei um ein Gebiet, welches hauptsächlich dazu dient, Handelsbetrieb oder auch zentrale Einrichtungen von Verwaltung, Kultur oder Wirtschaft unterzubringen. ...
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| KfW |
Dies ist die allgemein genutzte Abkürzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese "Körperschaft des öffentlichen Rechts" vergibt Fördermittel beispielsweise für Modernisierungsprogramme oder Wohnungsbauprogramme aus wirtschaftspolitisch orientierten Maßnahmen. Die Anspruchsberechtigten erhalten hierbei vor allen Dingen zinsverbilligte Darlehen. ...
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| Kleinbetragsregelung |
Die Kleinbetragsregelung bietet einem Vermieter die Möglichkeit auf einen "sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand", welcher im selben Jahr steuermindernd als Werbungskosten den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angerechnet werden kann. Hierbei dürfen die Kosten einer Bau- oder Renovierungsmaßnahme am jeweiligen Eigentum eine gewisse Höhe nicht überschreiten (bspw. 4.000,- DM in 1998, Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer). Wenn die Renovierungskosten darüber liegen, wird vom Finanzamt unterschieden zwischen dem Herstellungs- oder dem Erhaltungsaufwand. ...
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| Kleinreparaturen |
Ein Mieter ist meist dazu verpflichtet, sogenannnte Kleinreparaturen auf seine eigenen Kosten auszuführen. Hierzu zählen beispielsweise Schäden, welche an den von ihm genutzten Wohnungsgegenständen entstehen können, wie an Schaltern, Wasserhähnen, Ventilen, Fensterriegeln, Türgriffen etc. Davon ausgenommen sind Reparaturen von Glasscheiben oder Versorgungsleitungen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen die Kosten für Kleinreparaturen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, zudem muss der Höchstbetrag für Reparaturen dieser Art, welche der Mieter pro Jahr zu zahlen hat, im Mietvertrag definiert sein. ...
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| Kleinsiedlungsgebiet |
Auch dies ist im sog. Bebauungsplan eine besondere Art der baulichen Nutzung für die zur Bebauung vorgesehenen Flächen. Es handelt sich hierbei um ein Gebiet, welches hauptsächlich dazu dient, Kleinsiedlungen mit den Wohngebäuden, den Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen unterzubringen. ...
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| Kommunale Abgaben |
Gebühren, welche für bestimmte von der Stadt bereitgestellte Dienstleistungen gezahlt werden müssen bezeichnet man als kommunale Abgaben. Hierbei wird unterschieden zwischen kommunalen Beiträgen, kommunalen Steuern und kommunalen Gebühren. ...
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| Kostenvoranschlag |
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Berechnung von wahrscheinlichen Kosten durch den Vertragspartner (Handwerker, Bauunternehmer etc.). Es ist lediglich eine Vorabrechnung, welche nicht zwangsläufig Auskunft über den späteren tatsächlichen Rechnungsbetrag gibt. Dieser kann wesentlich höher sein, wobei der Vertragspartner den Bauherrn hierüber informieren muss, sofern die geschätzten Kosten aus diesem Kostenvoranschlag um mehr als 25 % überschritten werden. In diesem Fall darf der Bauherr ein ausserordentliches Kündigungsrecht anwenden. ...
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| Kündigung |
Eine vertragliche Vereinbarung findet das Ende durch eine Kündigung. Hierbei sind meist Fristen zu beachten, welche gesetzlich oder aber auch speziell vereinbart sein können. Danach richtet sich dann das Vertragsende. ...
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| KVA |
KVA ist die Abkürzung für einen "Kostenvoranschlag". Dieser Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Berechnung von wahrscheinlichen Kosten durch den Vertragspartner (Handwerker, Bauunternehmer etc.). Es ist lediglich eine Vorabrechnung, welche nicht zwangsläufig Auskunft über den späteren tatsächlichen Rechnungsbetrag gibt. Dieser kann wesentlich höher sein, wobei der Vertragspartner den Bauherrn hierüber informieren muss, sofern die geschätzten Kosten aus diesem Kostenvoranschlag um mehr als 25 % überschritten werden. In diesem Fall darf der Bauherr ein ausserordentliches Kündigungsrecht anwenden. ...
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