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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Immobilien Allgemein

Eigenbedarf
Ein Vermieter hat die Möglichkeit, an seiner vermieteten Wohnung Eigenbedarf anzumelden. Hierdurch hat er das Recht auf eine Kündigung des Mietverhältnisses. Zum Schutze des Mieters hat der Gesetzgeber in seiner Rechtsprechung jedoch hohe Auflagen angesetzt, welche der Vermieter erfüllen muss. Ein Eigenbedarf liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder für Familienangehörige benötigt. ...

Eigenheim
Das Wohnungsbaugesetz defeniert ein Eigenheim als Grundstück, das mit einem Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen bebaut wurde und entweder vom Eigentümer selbst oder seinen Angehörigen bewohnt wird. Ein Eigenheim zählt im Wohnungsbaugesetz zum öffentlich geförderten Wohnungsbau. ...

Eigenheimzulage
Wenn vor dem 31.12.1995 ein Bauantrag für eine Immobilie gestellt wurde bzw. ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, so wird dieses Eigenheim durch die sog. Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz gefördert. Diese Eigenheimzulage ist gesetzlich unter vielen Bestimmungen geregelt (beispielsweise gibt es Einkommensgrenzen für Ledige und Verheiratete). Zudem gibt es als weiteren staatlichen Zuschuss eine Kinderzulage für jedes Kind. Um eine Eigenheimzulage zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Weiterhin fördert der Staat auch Ökoanlagen (Solarstrom, Anlagen zur Wärmerückgewinnung etc.) oder Niedrig-Energiehäuser. ...

Eigenkapital
Unter Eigenkapital ist das vom Bauherrn angesparte Vermögen zu verstehen, welches er für die Finanzierung seines Hauses (seiner Wohnung oder eines gewerblichen Objektes) einsetzten möchte und nicht für sonstige Anschaffungen benötigt. Der Eigenkapitalanteil sollte auf den Gesamtbetrag gerechnet ca. 20 bis 30 % betragen; dies erwartet im Regelfall das Kreditinstitut, welches ein Darlehen zur Verfügung stellt. ...

Eigenleistung
Damit die finanziellen Belastungen und Geldmittel beim Bau (oder der Renovierung) eines Gebäudes möglichst gering sind, können Bauherren am Bau eine sog. Eigenleistung erbringen. Die Höhe der Eigenleistung sollte allerdings gut bedacht sein, da nicht nur fachliche Qualifikation sondern auch hoher Zeitbedarf Voraussetzung sind. Scherzhaft wird die Eigenleistung auch als „Muskelhypothek“ bezeichnet. Die Kreditinstitute berücksichtigen die Eigenleistung allerdings auch zugunsten des Kreditnehmers. ...

Eigennutzung
Wenn eine Immobilie nicht als Investition (vermietet) oder Spekulationsobjekt genutzt sondern durch den Eigentümer oder seine Kinder wird, ist dies eine Eigennutzung. Hierfür erhält der Eigentümer Steuervorteile. ...

Eigentum
Das Eigentum ist durch die Verfassung innerhalb bestimmter Grenzen (z.B. baurechtliche Vorschriften) garantiert. Der Entzug von Eigentum ist lediglich aufgrund eines Gesetztes (und gegen Entschädigung) zum Wohl der Allgemeinheit möglich. Ein Eigentümer kann mit seinem Eigentum letztlich verfahren, wie er will; d.h. es benutzen, veräussern, belasten, verbrauchen... Auch hier sind durch den Gesetzgeber manche Grenzen gesteckt, z. B. im durch das sog. Nachbarrecht. ...

Eigentum/Besitz
Diese beiden Begriffe, Eigentum und Besitz, werden häufig verwechselt bzw. von der Bedeutung her gleichgestellt. Es gibt allerdings einen klaren Unterschied: Das Eigentum gehört beispielsweise dem Immobilienbesitzer. Er verfügt über dieses Eigentum und es gehört ihm. Der Besitzer einer Immobilie verfügt auch über diese (zum Beispiel eine Mietwohnung, Garage o.ä.) Er besitzt diese, ohne dass sie sein Eigentum ist oder ihm gehört. Also hat ein Besitzer kein Eigentum an seiner angemieteten Sache. ...

Eigentümerbeschluss
Wohnungseigentümer können gemäss dem Wohnungseigentümer-Gesetz gemeinsam diverse Beschlüsse abstimmen, welche im WEG oder durch gemeinsame Vereinbarungen und Zuständigkeiten festgelegt sind. Eine Wohnanlage wird somit durch Eigentümerbeschlüsse ordnungsgemäss in Betrieb gehalten. ...

Eigentümergemeinschaft
Alle Eigentümer innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage zusammen werden als Eigentümergemeinschaft bezeichnet. In sog. Eigentümerversammlungen wird zumindest einmal pro Jahr (bei besonderen Anlässen auch häufiger) Wirtschaftsplan, Instandhaltung, Renovierung/Modernisierung der allgemeinen Flächen, Jahresendabrechnung etc. besprochen oder Beschlüsse gefasst. Eine sog. Eigentümerversammlung gilt als höchstes Beschlussorgan nach dem WEG (Wohnungseitgentümer-Gesetz). ...

Eigentümerversamlung
In einer Eigentümerversammlungen wird meist einmal im Jahr (bei besonderen Anlässen auch häufiger) der Wirtschaftsplan, über Instandhaltung, Renovierung/Modernisierung der allgemeinen Flächen, die Jahresendabrechnung etc. besprochen oder Beschlüsse gefasst. Eine Eigentümerversammlung gilt als höchstes Beschlussorgan nach dem WEG (Wohnungseitgentümer-Gesetz). Es wird ein Versammlungsprotokoll erstellt, in welchem sämtliche besprochene Punkte festgehalten werden. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist es für den Käufer interessant, Einblick in die letzte (oder letzten) Eigentümerversammlungs-Protokolle zu haben. ...

Eigentümerversammlung
Eine Eigentümerversammlung ist ein Treffen von Wohnungseigentümern. Diese wird meist regelmässig einberufen, um nach bestimmten Regeln (Stimmrecht etc.) die Anliegen der Gemeinschaft zu beschliessen, damit eine ordnungstemässe Verwaltung sichergestellt ist. Hierzu zählt beispielsweise die Erstellung der Hausordnung, ein Wirtschaftsplan (für allgemeine Anschaffungen), die Genehmigung der Jahresabrechnung. Im sog. Wohneigentumgesetz ist die Eigentümerversammlung rechtlich geregelt. ...

Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, welche sich in einem Gebäude befindet und zu Wohnzwecken genutzt wird. Als gesetzliche Grundlage hierfür gilt das Wohneigentumsgesetz. Wenn das Wohneigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, spricht man von Teileigentum. Das Wohnungseigentum ist nicht nur das Sondereigentum an der jeweiligen Wohnung sondern auch das Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum. ...

Einbruch
Einbruch-Diebstahl (ein Einbruch in die Wohnung oder das Haus mit Diebstahl von Gegenständen) ist normalerweise mit der sog. Hausratversicherung abgedeckt. Hierdurch kann bei Beschädigungen, Zerstörungen, Entwendungen der versicherten Sachen eine Entschädigung von der Versicherung gefordert werden. ...

Einfamilienhaus
Das Einfamilienhaus ist die beliebteste Immobilienform der Deutschen. Als Einfamilienhaus gilt ein freistehendes Gebäude mit einer Wohneinheit auf einem Einzelgrundstück. Die Einfamilienhäuser haben im Durchschnitt eine Wohnfläche von ca. 120-130 qm, wobei das Grundstück durchschnittlich ca. 500 qm gross ist. ...

Einheitspreisvertrag
Wenn ein Bauvertrag nach VOB abgeschlossen wurde, so gilt dieser als Einheitspreisvertrag, falls keine andere Vereinbarung (wie ein Pauschalpreisvertrag; Festpreis) getroffen wurde. Die Bezahlung kann - wenn in dem Leistungsvertrag Teilleistungen angegeben sind - zu Einheitspreisen erfolgen. Die wirklich erbrachten Leistungen werden dann durch ein sog. Aufmaß festgestellt. ...

Einliegerwohnung
Als Einliegerwohnungen werden Wohnunge in Eigenheimen (wie beispielsweise in Dachgeschossen oder Kellergeschossen) bezeichnet, welche hierin vermietet sind. Es gibt gesonderte steuerliche Bestimmungen für diesen Gebäudeteil, wenn hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Als Wohnung werden diese Räume vom Finanzamt nur anerkannt, wenn es sich hierbei um Räumlichkeiten handelt, welche einen eigenständigen Haushalt ermöglichen. So müssen die Räume baulich abgeschlossen sein und über einen eigenen Zugang von außen verfügen. Notwendige Nebenräume, wie eine Kochgelegenheit, Bad oder Dusche sowie Toilette müssen ebenfalls vorhanden sein. ...

Einschreibgebühr
Wenn durch seine Vermittlung ein Mietvertrag zustande kommt, hat ein Wohnungsvermittler Anspruch auf ein Honorar. Neben diesem Erfolgshonorar dürfen für Tätigkeiten, welche mit Vermittlung von Wohnungen oder Abschluss von Mietverträgen zusammenhängen, keine Vergütungen verlangt werden; hierzu zählen neben der Einschreibgebühr auch Auslagenerstattungen, Spesen oder Schreibgebühren. ...

Einwirkung
Der äußere Einfluss auf ein Immobilieneigentum wird als Einwirkung bezeichnet. Hierunter verstanden werden beispielsweise Lärm und Gerüche (z.B. eine Imbißbude in einem Wohnhaus). Immobilieneigentüber haben allerdings das Recht, sich gegen Einwirkungen, welche die Nutzung einer Immobilie dauerhaft beeinträchtigen zu wehren. Grundlage hierfür ist das Nachbarrecht. ...

Elementarschäden
Schäden, welche durch Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen, Hagel oder sonstige Elemente verursacht werden können, sind normaler Weise nicht automatisch durch eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Nicht nur in risikoreichen Gebieten sollte hier an eine entsprechende Zusatzversicherung gedacht werden. ...


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