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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Immobilien Allgemein

Am Bau Beteiligte
Sogenannte "am Bau Beteiligte" sind beispielsweise die Unternehmer oder auch Gewerke, der Bauherr, der Bauleiter, ein Architekt oder Entwurfsverfasser, Bausachverständige und der zuständige Schornsteinfeger. Diese am Bau beteiligten tragen die Verantwortung dafür, dass der Bau im Rahmen der jeweils gültigen Baugesetze und Vorschriften und unter Berücksichtigung der (durch die Baugenehmigung) bewilligten Pläne gefertigt wird. ...

Änderung der Bauplanung
Wenn es weitere spätere behördliche Anordnungen erfordern oder aber der Bauherr nachträglich Wünsche einbringen möchte, so kann es Änderung in der Bauplanung geben. Hier muss zuwischen Bauunternehmer und Bauherr über die geänderten Leistungen verhandelt werden. Der Architekt hingegen kann in verschiedenen Fällen keine zusätzliche Honorierung verlangen, so beispielsweise wenn die Vorplanung die Untersuchung alternativer Lösungen bei einem gleichen Anforderungsumfang vorsieht. Bei verschiedenen Anforderungen allerdings, wenn für dasselbe Bauwerk auf Veranlassung des Auftraggebers mehrere Vor- und Entwurfsplanungen gefertigt werden müssen, ist eine zusätzliche Honorierung erforderlich. ...

Ausbaustufe Bausatz
Als "Bausatz" bezeichnet man die vielen Bauteile die notwendig sind, ein komplettes Haus zu errichten. Diese werden auf einer Baustelle abgeladen und sind dann für einen Selbstbau (Errichtung des Hauses) durch den Bauherrn gedacht. Der Bausatz wird erst dann zum Haus, wenn die Errichtung an Ort und Stelle beendet ist. Ein Bausatz ist daher kein Fertighaus. ...

B
. ...

Bagatellreparaturen
Diese Kleinreparaturen sind im Mietvertrag festgeschrieben. Hierbei wird ein Teil der Instandsetzungsarbeiten vom Vermieter auf den Mieter übertragen. ...

Bankauskunft
Ein weiteres Kriterium zu Auswahl eines Mieters für den Vermieter ist die Bankauskunft. Das Kreditinstitut unterliegt allerdings dem Bankgeheimnis. Bei berechtigtem Interesse kann das Kreditinstitut allerdings seinem Kunden oder wiederum auch anderen Kreditinstituten für deren Kunden eben diese Bankauskünfte geben. Dies ist nur eine Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit. Es werden keine Zahlen oder Kontostände genannt. Wenn es nicht um im Handelsregister eingetragene Kaufleute oder juristische Personen geht, so muss diese Bankauskunft von dem jeweilig betroffenen Bankkunden vorher genehmigt werden. ...

Bargebot
Dies ist eine Bezeichnung für den in bar zu entrichtenden Teil des sog. geringsten Gebots. Er dient zur Kostendeckung, zur Deckung bestimmter Ansprüche oder ist auch der das geringste Gebot übersteigende Teil des sog. Meistgebots. ...

Barwert
Der Barwert ist sozusagen der Gegenwartswert von künftigen Zahlungen. Dieser ist für ein sog. Ertragswerteverfahren sehr wichtig. Eine zukünftige Zahlung hat natürlich nicht den Wert, als wenn sie bereits heute gezahlt würde. Somit werden künftige Zahlungen auf einen heutigen Zeitpunkt abgezinst. Man geht also davon aus, dass eine Zahlung heute geringer ausfällt, als zu ihrem vorgesehenen Zeitpunkt in der Zukunft. ...

Bauabrechnung
Wenn eine Baufirma oder Handwerker ihre Tätigkeit auf dem Bau beendet und fertiggestellt haben, wird eine Bauabrechnung erstellt. Diese kann sowohl auf einem Festpreis basieren, als auch einen Preis nach Ausschreibung (wie im Leistungsverzeichnis definiert) oder ein Preis durch Aufmass errechnet sein. Weiterhin kann eine Bauabrechnung einen Preis für die sog. "Regiearbeit" enthalten, welcher sich aus der gearbeiteten Zeit und den verwendeten Materialien berechnet. ...

Bauämter
Es gibt verschiedene Institutionen, welche unter dem Begriff Bauamt zusammengefasst sind: Das Planungsamt ist für die Bauleitplanung zuständig, Genehimgungen und Überwachungen für den Bau erfolgen durch das Bauaufsichtsamt. Das Katasteramt ist führt das "Kataster" und ist zuständig für die Vermessung der Grundstücke. Öffentliche Grundstücke werden vom Liegenschaftsamt betreut, während das Hochbauamt Anlaufstelle für öffentliche Bauten ist. Das Tiefbauamt ist für die Erschliessung von Flächen, Strassenbau und die Kanalisation zuständig. Das Wohnungsamt kümmert sich um den staatlich geförderten Wohungsbau und die Genehmigung von Wohngeld. ...

Bauanfrage / Bauvoranfrage
Eine Bauanfrage (Voranfrage) stellt, erhält vom Amt einen Vorbescheid, der über die baurechtliche und -technische Nutzung des Grundstücks sowie über einzuhaltende Vorschriften bzw. über den möglichen Dispens von Vorschriften aufklärt. Der Vorbescheid ist verbindlich für die Planung und Bauausführung. Er gilt in der Regel zwei Jahre und kann auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden. ...

Bauantrag
Um ein Gebäude o.ä. errichten zu dürfen, ist ein sog. Bauantrag erforderlich. Nicht nur im Falle eines Neubaus sondern auch der An- oder Umbau sowie ein Nutzungsänderung (z.B. Wohnraum als Büro oder umgekehrter Fall) erfordert einen Bauantrag beim Bauamt. Dieser förmliche Antrag wird bei der zuständigen Baubehörde eingereicht und leitet somit dort das Baugenehmigungsverfahren ein, um die sog. Baugenehmigung zu erhalten. Hier wird geprüft, ob die Errichtung dieses Gebäudes nach Bebauungs- oder Flächennutzungsplan möglich ist. Einem Bauantrag sind die Bauzeichnungen und der Lageplan sowie Baubeschreibung, bautechnische Berechnungen etc. beizufügen. Zudem müssen in diesem Antrag Angaben über die Bauweise, Bauart, Grundstücksgrösse, weitere Flächen, Baubeschreibung, Nachweis für Schall-/Wärmeschutz etc. gemacht werden. Die verschiedenen Bundesländer stellen in ihren (Landes)Bauordnungen unterschiedliche Anforderungen an den Bauantrag. ...

Bauaufsicht
Die Berufsgenossenschaft und die Bauaufsichtsbehörde fungieren als Bauaufsicht. Dieser Bauaufsicht obliegt die Kontrolle der auf dem Bau tätigen Personen. Hierzu zählen der vom Architekten beauftragte Bauleiter sowie der Bauführer, welcher für das Bauunternehmen tätig ist. Sinn und Zweck einer Bauaufsicht ist die Überwachung der Einhaltung der bautechnischen, baurechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. ...

Baubeginn
Wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde, so muss der eigentliche Baubeginn und die tätige Rohbaufirma der Baubehörde gemeldet werden. Alle benötigten Unterlagen müssen zudem der Baubehörde zu Baubeginn vorliegen. Denn erst dann kann der Beginn des Rohbaus erfolgen. ...

Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung (Bauantrag) bei der zuständigen Baubehörde. In dieser Baubeschreibung werden (von dem Architekten des Bauvorhabens) Angaben gemacht zu den eingesetzten Materialien, die angewandten Bautechniken, Haustechnik eines Gebäudes (Heizung, Sanitär, elektrische Anlagen) etc. Bei schlüsselfertigen Eigenheimen ist meist eine genaue Beschreibung des Innenausbaus erforderlich. Eine Baubeschreibung ist Teil der von dem Architekten zu erbringenden Leistungen und ist in einer kurzen Form Teil des Bauantrags. ...

Baubetreuer
Ein Baubetreuer ist jemand, der sich um verschiedene Dinge rund um das Bauvorhaben kümmert und in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftliche Bauvorhaben vorbereitet oder mit der jeweiligen behördlichen Genehmigung durchführt. So kann er beispielsweise für die Grundstücks- oder Baufinanzierungsbeschaffung sorgen, die Geldflüsse koordinieren oder auch für Vermietung oder Verkauf eines Objektes zuständig sein. ...

Baudarlehen
Um einen Bau zu finanzieren, besteht die Möglichkeit bei einem Kreditinstitut ein Baudarlehen aufzunehmen. Dies ist (zu den selbst beschafften Eigenmitteln) ein sog. Fremdmittel. Zur Sicherung des Darlehens (für das Kreditinstitut) kann das Grundstück, der Bau gelten oder eine Grundschuld bzw. Hypothek in das Grundbuch aufgenommen werden. Wie hoch das Darlehen ist richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf unter Berücksichtigung der Eigenmittel und der Last durch Zinsen und Tilgung. ...

Bauerwartungsland
Ein noch nicht bebautes Gelände, welches in einem Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen ist, allerdings noch nicht durch einen Bebauungsplan genau definiert ist, wird als Bauerwartungsland bezeichnet. Wenn der Bebauungsplan vorliegt, wird dieses Land automatisch zu Bauland. ...

Baufinanzierung
Als Baufinanzierung werden alle Geldmittel bezeichnet, welche zum Kauf oder für den Bau eines Gebäudes benötigt werden. Hierzu zählen neben den selbst aufgebrachten Eigenmitteln (wie z. B. erspartes Kapital, ein Grundstück oder Arbeitgeberdarlehen) die sog. Fremdmittel (wie Bauspardarlehen, Kredite von Geldinstituten, Fördermittel oder Hypotheken). ...

Baugebot
Es steht einer Gemeinde zu, ein Baugebot anzuordnen. Dies kann vielfältige Gründe haben, so zum Beispiel um das Ortsbild anders zu gestalten, im Falle von Wohnungsknappheit oder zur Ausnutzung der Infrastruktur. Dieses Baugebot verpflichtet automatisch zur sog. Bauantragsstellung. In sog. B-Plan-Gebieten kann ein Eigentümer von der Gemeinde dazu verpflichtet werden, innerhalb einer angemessenen Frist sein Grundstück gemäß sog. Bebauungsplan zu bebauen oder bereits dort errichtete Bauwerke an den B-Plan anzupassen. Falls eine Bebauung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein sollte, so kann der Eigentümer von der Gemeinde verlangen, dass diese das Grundstück übernimmt oder die Gemeinde kann auch von der Durchsetzung dieses Baugebots absehen. Die Gemeinde kann allerdings auch auf Mittel wie Zwangsgeld oder Enteignung zurückgreifen. ...


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