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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Immobilien Allgemein

Abberufung des Verwalters
Der Verwalter durch eine Stimmenmehrheit abberufen werden. Hierbei kann die Abberufung bei Vorliegen lediglich eines wichtigen Grundes erfolgen. Diese Beschränkungsmöglichkeit ist unabdingbar. Weiterhin sind andere Beschränkungen nicht zulässig. Ein Verwalter kann jederzeit abberufen werden, wenn allerdings im Verwaltervertrag eine feste Laufzeit festgeschrieben wurde, so kann er nur aus wichtigem Grunde abberufen werden. Mit der Festlegung einer festen Laufzeit verzichtet die Gemeinschaft auf eine sonst jederzeit mögliche Abberufung. Wichtige Gründe sind beispielsweise, wenn das Vertrauensverhältnis verletzt wurde, meist durch Vertragsverletzungen, so z.B. Fälschung von Versammlungsprotokollen, nicht korrekte oder keine Vorlage von Abrechnungen, Konkurs oder Vergleich des Verwalters. Im Falle einer nicht gerechtfertigten Abberufung muss die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Verwalter die Vergütung bei Abzug von ersparten Kosten bis zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit fortzahlen. ...

Abgeschloßenheit
Wenn eine Wohnung einen eigenen Zugang von aussen hat, wenn sie durch Trennwände oder Decken von anderen Wohnungen oder Räumen getrennt ist und wenn sie über Bad, WC und Kochstelle (Küche/Kochnische) verfügt, gilt die Wohnung als abgeschlossen. Kellerräume, Speicher oder ähnliche Räume zählen ebenfalls hierzu. Eigentum an der Wohnung kann nur erworben werden, wenn diese über einen abschliessbaren Zugang verfügt. Die jeweils zuständige Baubehörte kann die Abgeschlossenheit erteilen. Diese dient zur sachenrechtlichen Klarheit und zur Klarstellung von Eigentums- und Benutzungsverhältnissen innerhalb des Gebäudes, in welchem sich das Wohneigentum befindet. Im Grundbuchamt wird über die Abgeschlossenheit ein spezielles Grundbuchblatt angelegt (Abgeschlossenheitsbescheinigung) ...

Abkürzungen
AfA, AG, AGB, AGBG, AIZ, Art., BauGB, BauNVO, BauR, BeurkG, BewG, BFH, BFH/NV, BGB, BBGH, BGHZ, BMZ, B-Plan, BRS, BSpKG, II. BV, BVerfG, BVerwG, DB ...

Ablösungsbetrag
Der Ablösungsbetrag wird auch Ausgleichsbetrag genannt. In der jeweiligen Landesbauordnung und den Verwaltungsvorschriften sind die Regelungen hierzu festgeschrieben. Bei Neubauten ist der Bauherr verpflichtet, eine bestimmte Zahl von KFZ-Stellplätzen (je nach Größe des Objektes) zur Verfügung zu stellen. Die Bauaufsichtsbehörde kann allerdings auf die Bereitstellung dieser Stellplätze verzichten, wenn der Eigentümer einen bestimmten Geldbetrag für jeden einzelnen nicht errichteten Platz zahlt (den Ablösungsbetrag). Hierbei ist die Höhe des Betrages nach den durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes bemessen. ...

Abstände
Im Baurecht ist der Abstand zu Grenzen sowie die Abstände von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen, welche über diese "Abstandsflächen" definiert sind, festgelegt. ...

Abstandsfläche
In der Landesbauordnung gibt es eine genaue Regelung über die Abstandsflächen. Hiermit sind die Flächen gemeint, welche von einer Bebauung freizuhalten sind, z.B. vor den Aussenwänden bis zur Grundstücksgrenze, zu anderen Gebäuden oder zur Strasse. Die Grösse von Abstandsflächen richtet sich nach Art des Baugebiets und nach Massen der Wand. Aus Gründen des Brandschutzes sowie zur ausreichenden Versorgung einer Immobilie mit (Tages-)Licht und Lüftung sind diese Abstandsflächen vorgeschrieben. Vorbauten (Balkon, Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Kleinere Bauten (Garagen, Schuppen, Nebengebäude) brauchen, wenn sie eine bestimmte Grösse nicht überschreiten, keine Abstandsfläche einzuhalten. ...

Abstellplatz
Ein Abstellplatz (oder auch Abstellraum) ist in Wohngebäuden meist eine Fläche, welche zum Abstellen von Kinderwagen oder Fahrrädern vorgesehen ist. ...

Abstellraum
Ein Abstellraum ist eine Abstellmöglichkeit in einer Wohnung (bspw. Speisekammer in einer Küche o.ä.) Falls in einer Wohnung selbst keine Abstellmöglichkeit gegeben ist, sollte eine Mindestfläche bereitgestellt sein, welche als Abstellfläche (bspw. für einen Schrank)genutzt werden kann. In Gebäuden gibt es meist Abstellräumlichkeiten für Kinderwagen oder Fahrräder, damit diese nicht einfach in den Hausflur gestellt werden. ...

Abteilung des Grundbuchs
Das sog. Grundbuchblatt ist neben anderen Bestandteilen unterteilt in drei Abteilungen: die 1. Abteilung enthält Angaben über den oder die Eigentümer (und die jeweiligen Anteile und Rechtsverhältnisse untereinander) und die Grundlage dieser Eintragung, beispielsweise ein Kauf, eine Erbschaft oder einen Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung. In der 2. Abteilung werden die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks geführt. Belastungen können Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Erbbaurecht etc. sein. Ausgenommen davon sind die in der 3. Abteilung eingetragenen Rechte. In der 3. Abteilung eingetragen sind auch Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. ...

Abtretung
Im Falle der Abgabe eines Rechts auf einen neuen Gläubiger/Darlehensgeber wird diese Übertragung als Abtretung definiert. Im Bereich der Baufinanzierung sind insbesondere die Abtretungen von Grundschuld zugunsten des Darlehensgebers sowie die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen o.ä. von Bedeutung ...

Abwasser
Als Abwasser gilt das im Haushalt/Gebäude genutzte „Brauchwasser“, welches aus Bad/WC, Wasch-/Spülmaschine etc. stammt. Auch Regenwasser, welches vom Dach oder Grundstück stammt ist Abwasser. Dieses wird in den meisten Fällen über einen Anschluss in die öffentliche Kanalisation eingeleitet; es gibt auch Klärgruben (oder Sickergruben). Regenwasser wird häufig zur Gartenbewässerung in Regentonnen gesammelt. Zur Entlastung der Kanalisation kann man das Regenwasser, anstatt es einzuleiten, auch einfach versickern lassen. ...

AG
Amtsgericht ...

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ...

AGBG
Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

Agio
Agio werden die Geldbeschaffungskosten genannt, welche auf das Darlehen aufgerechnet werden. Dieses Aufgeld (Agio) ist in den meisten Fällen von der Steuer abzusetzen. ...

AIZ
Allgemeine Immobilienzeitung ...

Alarmanlage
Als Schutz vor Einbrechern können Häuser (Wohnungen, Autos etc.) mit elektronischen Alarmanlagen gesichert werden. Es gibt mehrere Arten von Alarmanlagen, welche je nach Bedarf unterschiedlich reagieren: zum Beispiel Bewegungsmelder, welche auf Bewegung reagieren oder Alarmanlagen, welche bei Erschütterung, bei Temperaturveränderungen oder bei Geräuschen einen Alarm auslösen. Dieser Alarm kann Lichtsignal, Sirenenton oder eine Kombination von beidem sein. Bei Grossobjekten (Firmen, Geschäften, Banken etc.) besteht meist direkte Verbindung zu einer Wachfirma oder zur Polizei. Alarmanlagen sollten am besten von Fachfirmen eingebaut werden, da die Anlage dann sachgemäss installiert ist und regelmässig von der Fachfirma gewartet werden kann. ...

Alleinauftrag
Wenn ein Immobilienmakler einen sog. Alleinauftrag erhalten hat, dann bedeutet dies, dass der Auftraggeber (Verkäufer/Vermieter einer Immobilie) diesen Makler als alleinige Instanz zum Verkauf/Vermietung der Immobilie einsetzt. Der Auftraggeber ist gleichzeitig verpflichtet, Interessenten, welche sich direkt an ihn wenden, an den Makler zu verweisen. Der Alleinauftrag kann auch bedeuten, dass keine weiteren, ausser dem beauftragten Makler, zur Vermittlung einschaltet werden dürfen ...

Allgemeine Bausparbedingungen
Die "Allgemeinten Bausparbedingungen" ABBs werden dem Bausparer bei Abschluss einen Bausparvertrages übergeben. Sie regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Bausparkasse und dem Sparer. Im Bausparkassengesetz ist festgelegt, dass Bauspardarlehen (im Rahmen des sog. Zwecksparsystems) nur zu „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ verwendet werden dürfen, d.h. im Bezug auf Wohnung, Haus o.ä. Wenngleich ein Guthaben zu jedem anderen Zweck genutz werden kann, so wird die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie vom Staat zurückgefordert, wenn das Guthaben in einer Frist von meist sieben Jahren zu anderen als zu eben diesen „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ gebraucht wird. ...

Allgemeines Wohngebiet
Als allgemeines Wohngebiet werden Gebiete bezeichnet, welche in erster Linie dem Wohnen dienen (Häuser oder Eigentumswohnungen). In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das Wohngebiet genau festgelegt und definiert. Einrichtungen, die zur Versorgung der Anwohner dienen, wie beispielsweise (Lebensmittel-)Läden, Apotheken, Drogeriemärkte etc. dürfen sich in Wohngebieten befinden. ...


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