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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
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Dachgeschoss |
Immobilien Allgemein
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Das Dachgeschoss wird im Baurecht definiert als Stockwerk über dem obersten Vollgeschoss, welches mindestens auf zwei Dritteln seiner Grundfläche eine angemessene Höhe für Wohnräume aufweist. Aufgrund der Schrägen bei einem Dach mit Neigung, wird die Wohnfläche gesondert berechnet und lediglich der effektive Wohnraum mit der erforderlichen Raumhöhe als Wohnfläche anerkannt.
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