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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
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Nebenanlage |
Immobilien Allgemein
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Nebenanlagen sind Anlagen, die dem Nutzungszweck der im Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Bebauungsgebietes selbst dienen und zudem der Art dieses Gebietes entsprechen. Sie sind in allen Arten der baulichen Nutzung zugelassen. Nebenanlagen sind nicht Bestandteil eines vorhandenen Hauptgebäudes, es können z.B. Telefonzellen, Gartenhäuser, private Tennisplätze oder ähnliche Einrichtungen sein.
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