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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Dachfenster

Immobilien Allgemein

Als Dachfenster werden die Fenster genannt, welche in ein Dach eingebaut sind. Diese können lediglich für den Lichteinfall sorgen und nicht zu öffnen sein oder aber für den Schornsteinfeger als Ausstieg genutzt werden. Bei der Nutzung eines Dachgeschosses als Wohnraum müssen die Fenster eine gewisse Grösse haben (ca. 10-13 % der Gesamtwohnfläche), um für genügend Lichteinfall zu sorgen. Die Dachfenster können aus der Dachfläche herausragen, wie Erker, Dachgauben oder Dachbalkone oder aber mit dem Dach auf einer Ebene bleiben so wie Oberlichter oder Dachflächenfenster. Wichtig ist, dass die Dachstatik durch die Fenster eingehalten wird und die Abdichtungen zwischen Dach und Fenster komplett dicht sind.

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