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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Abteilung des Grundbuchs

Immobilien Allgemein

Das sog. Grundbuchblatt ist neben anderen Bestandteilen unterteilt in drei Abteilungen: die 1. Abteilung enthält Angaben über den oder die Eigentümer (und die jeweiligen Anteile und Rechtsverhältnisse untereinander) und die Grundlage dieser Eintragung, beispielsweise ein Kauf, eine Erbschaft oder einen Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung. In der 2. Abteilung werden die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks geführt. Belastungen können Nießbrauch, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Erbbaurecht etc. sein. Ausgenommen davon sind die in der 3. Abteilung eingetragenen Rechte. In der 3. Abteilung eingetragen sind auch Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

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