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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Bauanfrage / Bauvoranfrage

Immobilien Allgemein

Eine Bauanfrage (Voranfrage) stellt, erhält vom Amt einen Vorbescheid, der über die baurechtliche und -technische Nutzung des Grundstücks sowie über einzuhaltende Vorschriften bzw. über den möglichen Dispens von Vorschriften aufklärt. Der Vorbescheid ist verbindlich für die Planung und Bauausführung. Er gilt in der Regel zwei Jahre und kann auf Antrag um weitere zwei Jahre verlängert werden.

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