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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Ablösungsbetrag |
Immobilien Allgemein
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Der Ablösungsbetrag wird auch Ausgleichsbetrag genannt. In der jeweiligen Landesbauordnung und den Verwaltungsvorschriften sind die Regelungen hierzu festgeschrieben. Bei Neubauten ist der Bauherr verpflichtet, eine bestimmte Zahl von KFZ-Stellplätzen (je nach Größe des Objektes) zur Verfügung zu stellen. Die Bauaufsichtsbehörde kann allerdings auf die Bereitstellung dieser Stellplätze verzichten, wenn der Eigentümer einen bestimmten Geldbetrag für jeden einzelnen nicht errichteten Platz zahlt (den Ablösungsbetrag). Hierbei ist die Höhe des Betrages nach den durchschnittlichen Herstellungskosten eines Stellplatzes bemessen.
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