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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
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Zweckerklärung |
Immobilien Allgemein
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Die Zweckerklärung (auch als sog. Zweckbestimmungserklärung bezeichnet) ist eine Ergänzung zur sog. Grundschuld. In der Zweckerklärung ist genau beschrieben, wie hoch die eingetragene Grundschuld ist und in welcher Form der Darlehensgeber diese Grundschuld zu welchen Zwecken verwenden kann.
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