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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Bauaufsicht |
Immobilien Allgemein
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Die Berufsgenossenschaft und die Bauaufsichtsbehörde fungieren als Bauaufsicht. Dieser Bauaufsicht obliegt die Kontrolle der auf dem Bau tätigen Personen. Hierzu zählen der vom Architekten beauftragte Bauleiter sowie der Bauführer, welcher für das Bauunternehmen tätig ist. Sinn und Zweck einer Bauaufsicht ist die Überwachung der Einhaltung der bautechnischen, baurechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
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