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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Bauämter

Immobilien Allgemein

Es gibt verschiedene Institutionen, welche unter dem Begriff Bauamt zusammengefasst sind: Das Planungsamt ist für die Bauleitplanung zuständig, Genehimgungen und Überwachungen für den Bau erfolgen durch das Bauaufsichtsamt. Das Katasteramt ist führt das "Kataster" und ist zuständig für die Vermessung der Grundstücke. Öffentliche Grundstücke werden vom Liegenschaftsamt betreut, während das Hochbauamt Anlaufstelle für öffentliche Bauten ist. Das Tiefbauamt ist für die Erschliessung von Flächen, Strassenbau und die Kanalisation zuständig. Das Wohnungsamt kümmert sich um den staatlich geförderten Wohungsbau und die Genehmigung von Wohngeld.

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