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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Am Bau Beteiligte |
Immobilien Allgemein
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Sogenannte "am Bau Beteiligte" sind beispielsweise die Unternehmer oder auch Gewerke, der Bauherr, der Bauleiter, ein Architekt oder Entwurfsverfasser, Bausachverständige und der zuständige Schornsteinfeger. Diese am Bau beteiligten tragen die Verantwortung dafür, dass der Bau im Rahmen der jeweils gültigen Baugesetze und Vorschriften und unter Berücksichtigung der (durch die Baugenehmigung) bewilligten Pläne gefertigt wird.
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