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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Denkmalamt |
Immobilien Allgemein
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Das Denkmalamt ist zuständig für historisch bedeutsame oder ältere Gebäude, welche unter dem sog. Denkmalschutz stehen. Es kümmert sich um die Einhaltung der Auflagen, wenn Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden renovieren oder instandsetzen möchten. Zudem genehmigt es Änderungen wie Modernisierung, Abbruch etc. immer unter dem Vorbehalt, das denkmalgeschützte Gebäude so originalgetreu wie möglich zu erhalten.
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