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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Allgemeine Bausparbedingungen

Immobilien Allgemein

Die "Allgemeinten Bausparbedingungen" ABBs werden dem Bausparer bei Abschluss einen Bausparvertrages übergeben. Sie regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Bausparkasse und dem Sparer. Im Bausparkassengesetz ist festgelegt, dass Bauspardarlehen (im Rahmen des sog. Zwecksparsystems) nur zu „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ verwendet werden dürfen, d.h. im Bezug auf Wohnung, Haus o.ä. Wenngleich ein Guthaben zu jedem anderen Zweck genutz werden kann, so wird die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie vom Staat zurückgefordert, wenn das Guthaben in einer Frist von meist sieben Jahren zu anderen als zu eben diesen „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ gebraucht wird.

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