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Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt.
Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht. Mit mehr als 1000 Artikeln haben Sie hier kostenlosen Zugriff auf eines der umfangreichsten
Nachschlagewerke im Internet.
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Alleinauftrag |
Immobilien Allgemein
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Wenn ein Immobilienmakler einen sog. Alleinauftrag erhalten hat, dann bedeutet dies, dass der Auftraggeber (Verkäufer/Vermieter einer Immobilie) diesen Makler als alleinige Instanz zum Verkauf/Vermietung der Immobilie einsetzt.
Der Auftraggeber ist gleichzeitig verpflichtet, Interessenten, welche sich direkt an ihn wenden, an den Makler zu verweisen. Der Alleinauftrag kann auch bedeuten, dass keine weiteren, ausser dem beauftragten Makler, zur Vermittlung einschaltet werden dürfen
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