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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Immobilien Allgemein

Damit das Eigentums im Grundbuch wirklich an den jeweiligen Käufer übergeht, ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erbringen. Durch diese gibt es die notwendige Bestätigung vom Finanzamt, dass der neue Eigentümer die Grunderwerbsteuer bereits gezahlt hat oder von der Steuer befreit wurde, bzw. ihm die Steuer gestundet wurde, oder sonstige Regelungen getroffen wurden. Sinn und Zweck ist die Feststellung, dass gegen die Eintragung keine steuerlichen Bedenken vorliegen.

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