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Immobilien-Lexikon   Immobilien-Lexikon. Fachbegriffe aus der Welt der Immobilien leicht verständlich dargestellt. Gesetzliche und steuerrechtliche Anmerkungen beziehen sich in der Regel auf Deutsches Recht.
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Untervermietung

Immobilien Allgemein

Im allgemeinen wird unter einer Untervermietung ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und einem Dritten verstanden. Also ist es ein Mietverhältnis der zweiten Stufe. Hierbei erfordert eine selbstständige Überlassung der gesamten Wohnung an einen Dritten die Zustimmung des Vermieters. Wenn der Vermieter diese Zustimmung verweigert, so kann der Mieter das Mietverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, außer die Person, welche Untermieter werden soll, stellt für den Vermieter einen wichtigen Grund dar, die erforderliche Zustimmung zu verweigern. Das Kündigungsrecht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden und besteht auch bei befristeten Mietverträgen.

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